Auszug aus Zwischenbericht der NLStbV


Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover vom 27.06.2006

Auszüge aus "Zwischenbericht zu den Pilotversuchen der Organisation der Straßenmeistereien"

1 Ausgangssituation / Aufgabenstellung

Mit Erlass vom 15.10.2003 wurde die NLStBV aufgefordert, die Pilotversuche Privatisierung

„Hierbei sollen sämtliche operativen Leistungen des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes nach öffentlicher Ausschreibung an private Dritte vergeben werden. Bei der SM verbleibt lediglich die Streckenkontrolle. Die privaten Dritten werden aufgrund der Feststellungen des Streckenkontrolldienstes in einzelnen Abrufaufträgen zu den vereinbarten Preisen beauftragt.“

Die vor Beginn der Pilotversuche vorhandenen bzw. während der Pilote benötigten Ressourcen an Personal und Fahrzeugen für die Aufgabenerledigung stellen sich wie folgt dar:

Straßenmeisterei Herzberg:

  Betr.-km Personal Leiter/VA Lohnempfänger Fahrzeuge
vor 1.10.04 242   2,5 28 10
Pilotphase 242   2,5 7 3

Straßenmeisterei Fürstenau:

  Betr.-km Personal Leiter/VA Lohnempfänger Fahrzeuge
vor 1.10.04 297 2,5 31 14
Pilotphase 297 2,5 7 3

Die vorgenannten organisatorischen Maßnahmen für die Bereiche Personal, Fahrzeuge und Geräte wurden fristgerecht zum Beginn der Pilotphase umgesetzt. Dabei erfolgte die Abordnung des auf den Pilotmeistereien nicht benötigten Personals auf umliegende Autobahn- und Straßenmeistereien. Überzählige Fahrzeuge und Geräte wurden zur Bedarfdeckung landesweit umgesetzt.

3.1 Pilotversuch Privatisierung

Definitionsgemäß waren sämtliche operativen Leistungen des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes nach öffentlicher Ausschreibung an private Dritte zu vergeben. Bei der SM verbleiben die hoheitlichen Tätigkeiten sowie die Streckenkontrolle und die Bauherrenaufgaben, zu denen auch der Leistungsabruf gehört. Die privaten Dritten sind aufgrund der Feststellungen des Streckenkontrolldienstes in einzelnen Abrufaufträgen zu den vereinbarten Preisen zu beauftragen.

Insofern erfolgte die Ermittlung des zu vergebenden Leistungsumfanges für die Dauer des Pilotversuchs wie zuvor beschrieben durch die jeweiligen Regionalen Geschäftsbereiche. Es wurden hieraus zur vertraglichen Umsetzung Leistungsverzeichnisse unter Berücksichtigung sämtlicher operativer Leistungen, die losweise (I = Fahrbahnunterhaltung, II = Straßenausstattung, III = Baum- und Gehölzarbeiten, IV = Mäharbeiten, V = Reinigung, VI = Winterdienst) gegliedert sind, erstellt.

Aufgrund der Beschaffenheit der Leistungsbereiche des Straßenbetriebsdienstes gelten für die Fachlose I bis III (Bauleistungen) die allgemeinen Vertragsbedingungen nach VOB/B, für die Fachlose IV bis VI die der VOL/B.

Aus der Leistungsbeschreibung geht hervor, dass die Leistungen, die zur Beseitigung einer vorhandenen bzw. unmittelbar bevorstehenden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit als Sofortmaßnahmen einzustufen sind, innerhalb einer Stunde nach Benachrichtigung des AN durch ihn durchzuführen sind. Die Durchführung von Sofortmaßnahmen gehört zum Wesen einer Straßenmeisterei. Diese sind aufgrund der Unvorhersehbarkeit in ihrem Umfang jedoch nicht planbar und damit auch nicht in einem Vordersatz zu fassen. Insofern enthält das Leistungsverzeichnis für durchzuführende Sofortmaßnahmen auch keine gesonderten Leistungspositionen. Nach europaweiter öffentlicher Ausschreibung wurden für den Bereich der SM Herzberg die Bietergemeinschaft Eurovia Infra GmbH – Hastrabau-Wegener GmbH – Kemnabau Andreae GmbH & Co. KG mit einer Auftragssumme von 6.787.928,04 € und für den Bereich der SM Fürstenau ebenfalls dieselbe Bietergemeinschaft mit einer Auftragssumme von 3.545.447,76 € mit der Durchführung des Betriebsdienstes im definierten Umfang für die Dauer von 3 Jahren beauftragt. Einem Antrag auf überplanmäßige Haushaltsmittel zur Finanzierung des daraus resultierenden, bis dato haushaltsmäßig nicht berücksichtigten Vergabeanteils, wurde nicht stattgegeben.


4 Grundsätzliche Erfahrungen in der Umsetzungsphase

4.1 Pilotversuch Privatisierung

Das vorgegebene Verfahren, die Leistungserbringung aufgrund der Feststellungen des Streckenkontrolldienstes jeweils in einzelnen Abrufaufträgen zu den vereinbarten Preisen abzurufen und damit folglich auch je Abrufauftrag ggf. eine örtliche Einweisung vorzunehmen, die Leistungserbringung des AN zu überwachen, die zahlungsbegründenden Unterlagen wie gemeinsame Aufmasse zu erstellen sowie Rechnungsprüfung und – Vollzug durchzuführen, bedingt einen übermäßig hohen und sehr kostenintensiven Aufwand.

Das beschriebene Verfahren fand ebenfalls bei der Durchführung der Sofortmaßnahmen Anwendung, wobei die Festlegung des Gefährdungspotentials und damit die Einstufung hierfür erforderlicher Maßnahmen als Sofortmaßnahmen im Ermessen des AG lag und noch immer liegt.

Für einen nicht unerheblichen Anteil von Maßnahmen im Betriebsdienst der Pilotmeistereien werden Sofortmaßnahmen erforderlich. Dieser Anteil liegt bisher bei ca. 35 % bezogen auf die Gesamtzahl der erteilten Abrufaufträge.

Die beschriebene Vorgehensweise des Einzelabrufs der Sofortmaßnahmen hat sich für beide Seiten (AG und AN) als sehr unwirtschaftlich herausgestellt, so dass nach ca. 1 Jahr Vertragslaufzeit die nun geltende Regelung: „Stellt der AG im Rahmen der Streckenkontrolle fest, dass eine Sofortmaßnahme erforderlich ist, so erledigt er diese im Rahmen seiner personellen und materiellen Möglichkeit sofort selbst.“ einvernehmlich vereinbart wurde. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen geringeren Umfanges, die nicht mehr als 10 Minuten für die Erledigung beanspruchen und unmittelbar mit dem bei der Streckenkontrolle mitgeführten Equipment erledigt werden können. Alle anderen Sofortmaßnahmen werden weiterhin abgerufen und vom AN durchgeführt. Diese geänderte Vorgehensweise bedurfte keiner Änderung der vertraglichen Grundlagen.

Für die übrigen, nicht als Sofortmaßnahmen einzeln abgerufenen und in definierten Fristen durch den AN zu erbringenden Leistungen, besteht seitens des AN das Ziel, diese Leistungen solange zu sammeln, bis er sie in größerem Umfang zusammenhängend erledigen und für sich hierdurch die Wirtschaftlichkeit durch Reduzierung seiner eigenen Kosten erhöhen kann. Das führt letztlich dazu, dass die vorgegebenen, vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen selten eingehalten werden und der AG die Aufgabenerledigung anmahnen muss.

Darüber hinaus gab es eine Reihe von Anfangsschwierigkeiten bei den notwendigen Abstimmungen zwischen AG und AN. Bis heute bestehen häufig grundsätzlich abweichende Vorstellungen der Vertragspartner hinsichtlich der Arbeitsorganisation und insbesondere des notwendigen Personaleinsatzes. Das führt immer wieder zum Nichteinhalten der vereinbarten Fertigstellungstermine. Teilweise sind Abrufaufträge aus dem Jahr 2005 bis heute nicht abgearbeitet, mit der Folge, dass auch die Haushaltsmitteldisposition auf Seiten des AG erheblich erschwert wird. Eine zeitnahe Abrechnung der erbrachten Leistungen durch den AN erfolgt in den seltensten Fällen. Auch die Begleitung des Piloten im Rahmen der Kosten und Leistungsrechnung kann hierdurch bedingt nur mit erheblichem Mehraufwand erfolgen. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die für die SBV gesetzlich vorgeschriebenen bzw. aus den Unfallvorhütungsvorschriften vorgegebenen und sehr kostenaufwendigen Maßnahmen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beim AN kaum Berücksichtigung finden und somit auch keine Kosten verursachen, was letztlich die Vergleichbarkeit beeinflusst. Ein ganz entscheidendes Problem stellt sowohl im täglichen Betrieb als auch insbesondere außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten die Erreichbarkeit des AN für den AG, aber auch für Externe, wie z.B. die Polizei dar. Hier wurde insoweit eine Verbesserung erzielt, als dass zumindest für Externe die Betriebszentrale der SBV in Hannover als Ansprechpartner jederzeit erreichbar ist.

Für den Bereich der SM Herzberg wird der Winterdienst komplett durch einen Subunternehmer des AN (TSI GmbH) erledigt. Aufgrund der Tatsache, dass diese Leistungen für die TSI GmbH kein Neuland sind, gibt es nach Abstellen der Anfangsschwierigkeiten dort keine wesentlichen Probleme mehr. Der TSI kommt dabei auch zugute, dass ihr ein neuer, moderner Fahrzeug- und Gerätepark zu Verfügung steht.

Anders dagegen in Fürstenau. Dort werden für den AN eine Vielzahl einzeln agierender Subunternehmer, die dazu noch technisch mangelhaft und z.T. mit für den Winterdienst gar nicht geeigneten Fahrzeugen und Geräten ausgestattet sind, tätig. Trotz kontinuierlicher schriftlicher Anmahnungen an den AN hat sich diese Situation nicht gebessert. Das hat häufig dazu geführt, dass einzelne Subunternehmer nicht erreichbar waren oder sogar trotz Aufforderung den Winterdienst gar nicht durchgeführt haben, mit der Folge von Verkehrsbehinderungen, die dann erst durch angrenzende Meistereien der SBV in Amtshilfe beseitigt werden mussten.

Die Ausführung der sehr umfangreichen Leistungen der Lose III (Baum- und Gehölzarbeiten) und IV (Mäharbeiten) werden im Bezirk Fürstenau überwiegend durch Fachfirmen als Subunternehmer der ARGE ausgeführt und sind nicht zu beanstanden.

Achtung !!

Über die Auftragssumme des Vertrags Herzberg von 6.787.928,04 € hinaus wurden bisher Nachtragsforderungen in Höhe von rd. 2,904 Mio. (brutto) eingereicht, die bisher in der Höhe von rd. 0,642 Mio. € z.T. nach Durchführung von Verfahren nach § 18/2 VOB/B anerkannt wurden. Über die Auftragssumme des Vertrags Fürstenau von 3.545.447,76 € hinaus wurden bisher Nachtragsforderungen in Höhe von 1,261 Mio. € (brutto) eingereicht, die bisher in Höhe von 1,017 Mio. € anerkannt wurden.

 

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